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    KassenSichV & TSE

    Jetzt steht die nächste Änderung für elektronische Kassensystemen an: Die Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV), welche 2020 eingeführt wird.

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KassenSichV

GoBD (2017), Kassennachschau (2018)

Die Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV), die 2020 eingeführt wurde.

Digitale Grundaufzeichnungen, die mit elektronischen Aufzeichnungssystemen erstellt werden, müssen die gesicherte Herkunft der Daten und deren Vollständigkeit gewährleisten.

Die Erfüllung dieser Anforderungen soll durch die Anbindung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gewährleistet werden.

Teil der TSE ist auch eine Exportfunktion der TSE-Daten.

Hinzu kommt die „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ oder kurz „DSFinV-K“. Diese besteht aus 20 Dateien einer einheitlichen Datensatzbeschreibung. Die Anforderungen an diesen Standard wurden im Juli 2019 veröffentlicht.

Die gesetzeskonforme Umsetzung dieser Anforderungen wird unter dem Begriff der Fiskalisierung zusammengefasst. (1.2 AEAO zu § 146a AO), §§ 146a und 146b Abgabenordnung (AO), Anwendungserlass (AEAO) vom 17. Juni 2019 zu § 146a AO.